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Gott schenkt mir das Leben – und das Recht, aus dem Leben zu gehen

Gestern hat das Bundeverfassungsgericht darüber entschieden, ob ein seit 2015 erst bestehendes Gesetz, nach dem die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ strafbar ist, Bestand haben soll.

Bis dieses Gesetz erlassen wurde, galt seit 140 Jahren: die Beihilfe zu einem Suizid ist nicht strafbar. Eine logische Konsequenz daraus, dass auch der Suizid selbst nicht strafbar ist.

Das Gesetz wurde eingeführt, um gegen Sterbehilfeorganisationen vorgehen zu können. Darüber kann man streiten.

Aber unter „geschäftsmäßig“ verstehen Juristen etwas anderes als wir gemeinen Menschen. So können sich seitdem auch Mediziner strafbar machen, die einem kranken Menschen Medikamente zur Verfügung stellen und damit – unter Umständen – einem Suizid Vorschub leisten.

Immer mit einem Bein im Gefängnis

So wurde gegen den Palliativarzt Matthias Töns, einen der Kläger, ermittelt, weil er einem Patienten eine „Notfallbox“ gegeben hat.

Das macht in der Palliativmedizin eigentlich jeder Arzt, damit der Patient sich bei starken Schmerzen oder Atemnot selbst helfen kann. Deshalb kann diese Box beispielsweise Morphium und andere hochwirksame Medikamente enthalten.

„Nach der neuen Rechtslage mache ich mich strafbar, wenn jemand bezeugt, das der Patient mir gegenüber Selbstmordgedanken geäußert hat“.

2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Staat Unheilbar Kranken in Ausnahmesituationen nicht den Zugang zu tödlichen Medikamenten verweigern dürfe. Bei dem für die Genehmigung in solchen Ausnahmesituationen zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind seitdem etwas mehr als 130 Anträge eingegangen. Auf Weisung von Bundesminister Spahn wurden alle Anträge pauschal abgelehnt.

Das ist ein Skandal.

Schwerstkranken Menschen, auch Sterbenden wird die Möglichkeit genommen, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen.

Das Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat ein sehr differenziertes Urteil gesprochen. Gleichzeitig fiel dieses Urteil jedoch wesentlich eindeutiger aus als erwartet.

Das Gericht stellt nämlich noch einmal klar, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als „Ausdruck persönlicher Autonomie“ zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört und auch die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen.

Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020
– 2 BvR 2347/15 -, Rn. (1-343)

§ 217 Abs. 1 StGB wird vom Gericht für verfassungswidrig erklärt. Es habe keine angemessene Abwägung zwischen dem „grundlegenden, auch das Lebensende umfassende Selbstbestimmungsrecht“ und dem gleichfalls hohen Verfassungswert „Leben“ stattgefunden.

Der Gesetzgeber könne durchaus bestimmte „für die Autonomie gefährliche Formen der Suizidhilfe unter Strafe stellen“, müsse dabei aber sicherstellen, dass „trotz des Verbots im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt“.

Die menschliche Autonomie und mein christlicher Glaube

Dass Menschen „sich das Leben nehmen“ (welch doppeldeutlicher Ausdruck) ist schon immer eine der fundamentalsten Anfragen an die christliche Sicht vom Leben. Nicht nur an die, auch nach Camus „gibt es nur ein ernstes philosophisches Problem: den Selbstmord“.

Leben ist aus meiner Sicht (und wohl der meisten Christen) ein Geschenk Gottes. Gott will das Leben.

„Autonome Menschen“ gibt es in diesem christlichen Sinne nicht.

„Vergiss es nie: Dass du lebst, war keine eigene Idee,
und dass du atmest, kein Entschluss von dir.
Vergiss es nie: Dass du lebst, war eines anderen Idee,
und dass du atmest, sein Geschenk an dich.“

Leben beinhaltet auch Leiden. Eigene Krankheit und Leid auszuhalten, daran zu wachsen, in ihr auch Sinn zu suchen, gehört zum christlichen Glauben und zu einer christlichen Lebenspraxis.

Dass in unserem Leben Christus bei uns ist, stärkt uns und gibt uns auch Kraft.

Heidelberger Katechismus

Nächstenliebe und Fürsorge, „Caritas“, weisen uns den Weg zum Umgang mit Kranken, Leidenden und Sterbenden. Aus ihr folgt auch der gesellschaftliche Auftrag, sich dafür einzusetzen, dass Menschen gut versorgt werden und auch in Würde alt werden und sterben können. In den letzten Jahrzehnten ist hier einiges geschehen.

Das ist also das Grundverständnis: Gott schenkt uns in die Welt, wir leben und weben in ihr, wir versuchen, dieses Leben für uns und andere so zu gestalten, dass es lebenswert ist. Wir sind getrost, dass Gott bei uns ist und uns hält.

Aber nun

„Wir sterben nun – ach, auch das steht bei Gott – Wir gehen heute nacht gemeinsam in den Tod. Über uns steht in den letzten Stunden das Bild des Segnenden Christus, der um uns ringt. In dessen Anblick endet unser Leben.“

… schrieb Jochen Klepper, der zusammen mit seiner Frau angesichts ihrer drohenden Deportation durch die Nazis aus dem Leben schied.

Menschen können sich bewusst dafür entscheiden, aus dem Leben zu gehen. Sich das Leben zu nehmen. Manchmal ist diese Entscheidung nachvollziehbar, oft nicht.

Meistens ist es so, dass Menschen nicht Suizid begehen, weil sie nicht mehr leben wollen, sondern weil sie so nicht mehr leben wollen. Suizidgefährdete brauchen deshalb unsere Unterstützung. Menschen, die nicht mehr weiter leben wollen, brauchen zunächst einmal Hilfe, die nach den Gründen und nach den Unterstützungsmöglichkeiten sucht.

Und dennoch bleibt, dass dies manchmal nicht reicht und manchmal nicht gefragt ist.

Es gibt auch Menschen – ich bekenne: ich gehöre dazu – denen bereitet die Vorstellung Panik, dass ihnen dies letzte Tür einmal nicht zur Verfügung steht. Dass in den letzten Jahren Patientenverfügungen rapide zugenommen haben, ist ein Ausdruck einer ähnlichen Angst.

Dass mein Leben ein Geschenk Gottes ist, beinhaltet auch, dass ich es zurückgeben kann. In dem Bewusstsein „über uns steht in den letzten Stunden das Bild des Segnenden Christus, der um uns ringt (Klepper).

Gott hat den Menschen in die Welt gestellt und ihm die Freiheit gegeben, sein Leben zu gestalten. Das beinhaltet auch die Möglichkeit, es zu beenden. Das ist wahrscheinlich keine von Gott gewollte Möglichkeit, er wird sie vielleicht nicht gut heißen. Aber er wird bei ihm sein. Da bin ich sicher.

Du kannst nicht tiefer fallen als nur in Gottes Hand,
die er zum Heil uns allen barmherzig ausgespannt.

(Arno Pötzsch)

Wir haben doch die Palliativ

Immer wieder wird der Ausbau der Palliativmedizin als Argument genannt, Suizidhilfe völlig verbieten zu dürfen.

Niemand müsse heute mehr bei einer zugewandten und guten palliativmedizinischen Versorgung bis hin zur Sedierung unter Schmerzen leiden. Patientinnen und Patienten könne am Ende ihres Lebens ein Sterben ermöglichtwerden, welches sie mit ihren Vorstellungen über Würde und Selbstbestimmung in Einklang zu bringen vermögen. So etwa of. Dr. Winfried Hardinghaus vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband als Sachverständiger bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht.

Er hat Recht!

Nur zwei Sätze sind anzumerken:

  1. Nicht jeder bekommt diese Hilfe, die Hospize, Stationen und ambulante Dienste sind überlastet.
  2. Auch Palliativmediziner und Mitarbeitende in Hospizen wissen, dass dies nicht immer gelingt.

Das differenzierte Urteil des Gerichtes fordert deshalb auch nur, dass „trotz eines (evtl. – Anm. durch mich) Verbotes im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt.“

Die Gefahr der „schiefen Ebene“

„Schiefe Ebene“ wird in der Ethik die Gefahr genannt, das etwas nicht mehr aufzuhalten ist, wenn es erst einmal in Gang geraten ist.

So wird davor gewarnt, dass wenn es erst einmal die Möglichkeit der ärztlichen Hilfe zum Suizid gibt, dies dazu führe, dass alte und kranke Menschen das Gefühl bekommen, das sei von ihnen gefordert. Dass sie aus Rücksicht auf ihre Angehörigen, auf die Kosten, die sie verursachen, auf die Mühe, die sie machen, aus dem Leben gehen. Ja, dass sie subtil dazu immer mehr genötigt werden.

„Manche fragen zurecht, ob jetzt Jugendlichen im Liebeskummer die Mittel zum Suicid angeboten bekommen!“, las ich heute bei einem ansonsten durchaus geschätzten Theologen.

Wenn das erst einmal ist, dann werden bald alle gedrängt. Wenn erst einmal alle gedrängt werden, dann kommt auch bald die Euthanasie zurück.

Wenn schwerstkranken sterbenden Menschen, die nicht mehr leben wollen, Unterstützung beim Sterben nicht verweigert wird, dann wird sie auch bald Jugendlichen angeboten und dann werden auch bald Jugendliche gedrängt werden…

Es ließen sich noch viele solche wenn…dann aufzählen. Ich kenne sie und sehe durchaus Gefahren. Aber – und das sagte das Bundesverfassungsgericht: sie müssen abgewogen werden gegen das Leid des Menschen – und seine Freiheit, sich ihm zu entziehen.

Wer das wirklich will, der schafft das auch

Deshalb müssen Ärzte das nicht übernehmen, sagen einige. Gut, manche schaffen das.

Indem sie die alten harten Methoden wählen, sich vom Dach oder vor einen Zug stürzen oder erhängen. Wer Geld hat, kann in die Schweiz fahren und dort bezahlen.

Ein menschenverachtender Satz.

Geschäftsmäßig den Tod bringen

Ursprünglich einmal sollte das Gesetz vor gewinnorientierten Sterbehilfeorganisationen schützen. Der weitestgehende Antrag, jede „geschäftsmäßige Hilfe“ zu verbieten, erhielt die Mehrheit. Dieses Gesetz ist jetzt gescheitert.

Das Gericht sieht durchaus die Möglichkeit, durch ein geeigneteres Gesetz einen geeigneten „effektiven präventiven Schutz auch mit Mitteln des Strafrecht“ zu gewährleisten.

Verhindert werden müssen „Sterbekliniken“ genauso wie gewinnorientierte „Sterbehilfeorganisationen“. Wobei auch hier zu differenzieren ist: Sterbehilfevereine sind nicht allesamt gewinnorientiert.

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1 Kommentar

  1. Norfried 28. Februar 2020

    Danke für Deinen Bericht. Auch bei uns in den Niederlanden gibt es seit letzten Jahres ein Recht auf Selbsttötung. Dafür hat meine Partei gesorgt. Es ist gut so. Aber es wird noch viel nachgedacht werden müssen, um das Unmenschliche fern zu halten.

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