Wie man jetzt der Presse entnehmen kann, ermittelt die Staatsanwaltschaft zwar gegen Herrn zu Guttenberg, aber nicht wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung.
An der Universität Bayreuth, so die Staatsanwaltschaft, sei keine eidesstattliche Erklärung notwendig. Sie hält also die Formulierung „ehrenwörtliche Erklärung“ nicht für juristisch entsprechend.
Hätte zu Guttenberg übrigens an seiner „eigenen“ Universität der Bundeswehr promoviert, hätte die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Hier muss – wie an den weitaus meisten Universitäten – eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.
Das war aber sicher kein Grund für zu Guttenberg, sich die Bayreuther Universität auszusuchen.
Sansibar 19. Februar 2011
Wenn ich Dein Blog auf meinem Handy lesen möchte (Nokia), dann stürzt der Browser immer ab. Wahrscheinlich wegen des Facebooks-Dingens hier auf der Seite…
Schade, so kann ich Dich nur zu Hause lesen…