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Mein Mitgefühl, Herr zu Guttenberg

Fast vierzig Jahre ist es jetzt her, dass ich am Fachbereich Gesellschaftswissen der Philipps-Universität zu Marburg meine Diplomarbeit ablieferte. Dreifach, gebunden.

Auf der letzten Seite musste ich nach der Diplomprüfungsordnung eine Erklärung abgeben:

Erklärung

Selbstverständlich entsprach das der Wahrheit. Wo ich einen Gedanken nicht zitiert, aber aufgegriffen habe, bemerkte eine Fußnote „vgl. hierzu XY“ und wo ich einem Gedanken eines anderen widersprochen hatte, ohne ihn direkt zu zitieren, stand in den Fußnoten „gegen XY in …“.

Diplomarbeiten müssen anders als Doktorarbeiten nicht „zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen“ und auch nicht „zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen“ (1), wie es in der Promotionsordnung der Universität Bayreuth für das Fach Jura heißt.

Hier muss deshalb der Promovend nicht nur eine einfache Erkärung, sondern eine „Erklärung an Eides Statt“ abgeben. Die Universität Bayreuth verlangt, dass mit dem Antrag auf Zulassung zur Bewerbung „eine ehrenwörtliche Erklärung des Bewerbers darüber, daß er die Dissertation selbständig und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat“ (2), eingereicht wird.

Bei dieser eidesstattlichen Versicherung oder – etwas altertümelnd – ehrenwörtlichen Erklärung handelt es sich gemäß § 156 StGB um eine solche „gegenüber einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde“ (3).

Wer hier „eine solche Versicherung falsch abgibt (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ (4).

Unabhängig davon kann der erreichte wissenschaftliche Grad aberkannt werden.

Vorverurteilungen sind mir ein Gräuel.

Indes: die Fakten sind bekannt. Jedermann kann sie nachlesen, die Süddeutsche hat sie gestern dokumentiert. Es können höchstens noch neue Erkenntnisse hinzukommen.

Natürlich sagt das noch nichts über eine strafrechtliche Beurteilung, noch nicht einmal über die von der Universität zu entscheidenden Folgen für die Promotion.

Aber auf der Hand liegt, dass zu Guttenberg gegen die Anforderungen der Promotionsordnung verstoßen hat.

Ich komme noch einmal auf meine „einfache“ Diplomarbeit zurück: Hätte ich damals, weshalb auch immer, ein Zitat unterschlagen – mit Bibbern und Zagen hätte ich um die Aufdeckung gefürchtet.

Fast kann ich deshalb mit ihm mitfühlen. Die Scham, bei einem solchen Vergehen entdeckt worden zu sein, muss groß sein. Zumal er ja einem alten Geschlecht angehört, in dem Ehre immer etwas galt.

Sie werden nicht lockerlassen. Sie werden jeden Satz seiner Dissertation durchs Internet hin- und herjagen. Sie werden jede seiner zukünftigen Reden auf „Abgekupfertes“ untersuchen. Armer zu Guttenberg.

„Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe“(5), sagte Margot Käßmann und trat aus Scham über ihre Tat zurück. „Mein Herz sagt mir ganz klar, ich kann nicht mit der notwendigen Autorität im Amt bleiben“(6)

Anders als Käßmann kann zu Guttenberg nicht mehr über die Tat erschrecken, sondern über deren Ruchbarwerden. Sollte nicht dennoch die Konsequenz die gleiche sein?

Anmerkungen:(1) Universität Bayreuth, RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT: „Promotionsordnung für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth vom 27. November 1979 in der Fassung der Fünften
Änderungssatzung vom 30. März 2000“, zitiert nach http://www.uni-bayreuth.de/universitaet/leitung_und_organe/Universitaetsverwaltung/abt1/amtliche-bekanntmachungen/promotion_habil/2000-03-30–01.pdf, aufgefunden am 17.02.2011, Seite 5, § 7 (1)
(2) ebda., Anlage 3
(3) StGB (Strafgesetzbuch) § 156
(4) ebda.
(5) zitiert nach Hamburger Abendblatt vom 26.03.10, aufgefunden am 17.02.11 unter http://www.abendblatt.de/hamburg/article1435554/Zehn-Monate-Fahrverbot-fuer-Kaessmann.html
(6) ebda.

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8 Kommentare

  1. Anonymous 19. Februar 2011

    der Vergleich Käsmann und zu Gutenberg ist richtig. Beides charimatische, glaubwürdige Menschen,die etwas vermitteln können/konnten. Um beide ist es schade – oder urteilen wir einfach nur zu streng? Wackelt der Sockel auf den wir solche Menschen stellen – erwarten wir zuviel? die Perfektion? – wir sind alles nur Menschen mit Ecken und Kanten und mit Fehlern. Bin masslos enttäuscht, aber irgendwie auch milde gestimmt. Weiss nicht woher diese Milde kommt. Der Mann auf dem Sockel ist ein ganz normaler Mensch.

    • Anonymous 20. Februar 2011

      Du magst ihn halt, er ist dir symphatisch. Dagegen ist nichts einzuwenden! Er hat schließlich keine kleinen Kinder gefressen oder sowas. Und der Mensch ist nun mal gern bereit Promis zu verzeihen, die eine ähnliche oder gleiche Meinung vertreten. Ich finde z.B. nicht schlimm dass Joschka Fischer als junger Hitzkopf mal mit Pflastersteinen um sich geworfen hat. (Soweit ich weis hat er dabei aber niemals jemanden ernsthaft verletzt!)

      Aber sieh dir doch mal bitte diesen Beitrag des NDR (immerhin öffentlich rechtliches Fernsehen) an:

      http://www.youtube.com/watch?v=lu-DBai3Kok

      Da kommt man schoon ins Grübeln oder? 😉

      • Anonymous 20. Februar 2011

        Da komme ich wirklich schwer ins Grübeln – danke für den Link – muss meine Meinung über von und zu G. komplett revidieren.

        • Anonymous 20. Februar 2011

          Ich hab den Link auch gestern Abend erst durch Zufall gefunden. Das ist irgendwie voll unter’n Teppich gekehrt worden kann man dazu nur sagen.

  2. Anonymous 19. Februar 2011

    Ja, armer zu Guttenberg, was die Folgen nun angeht, die darüber hinaus gehen. Ansonsten muss ich sagen: selbst Schuld. Anfangs war ich noch skeptisch, Thema Vorverurteilung, da alles aufschrie, obwohl es noch nicht einmal eindeutig bestätigt worden war. Inzwischen habe auch ich ein paar Texte gelesen (u.a. bei web.de). Auszüge einer Erstsemesterarbeit und im Vergleich dazu Texte aus zu Guttenbergs Doktorarbeit… Wer da noch zweifelt, muss wirklich blind sein. Ich hätte ihn ehrlich gesagt auch für klüger gehalten. Ich studiere mittlerweise im 10. Semester, aber bereits zu Beginn des Studiums kriegt man eingebläut, IMMER ALLES mit einer Fußnote zu versehen. Nicht nur direkte Zitate, auch übernommene Inhalte usw. Das IST einfach so, das gehört zum Usus, bei Schreiben einer Hausarbeit geht das inzwischen automatisch. Satz geschrieben, Fußnote dran, Literaturangabe geschrieben. Wer unbedingt bei anderen klauen will, soll es dann zumindest so geschickt tun, dass man es nicht merkt. 😛

  3. jahreszeiten 19. Februar 2011

    Liebe Statpomeranze,
    das ist die Crux bei Onlinezitaten. Zum zeitpunkt meines Zitates war es noch öffentlich zugängig, jetzt ist es kostenpflichtig.
    Die beiden Zitate lauten: „Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe“ und (sie) „bedauere das zutiefst“.
    Sorra unc nichts für ungut
    Horst

  4. stadtpomeranze 17. Februar 2011

    Das Lesen der Links 5 und 6 vom Hamburger Abendblatt ist leider kostenpflichtig. Deshalb die Bitte: Kannst du den Wortlaut der Texte in deinen Eintrag kopieren, damit wir nicht dafür zahlen müssen?

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