12 Kommentare

  1. Der ist schon heftig, der Typ – und sein Anwalt auch: „Mein Klient war falsch beraten, er mußte annehmen, sein Tun wäre rechtens“… das weiß jede Omi, daß das Gewaltmonopol beim Staat liegt!

    Übrigens darf auch ein städtischer Büttel, der ein Auto hat abschleppen lassen, das „Ticket“ nicht durch den Abschleppunternehmer eintreiben lassen, wie es gern geschieht („erst den Strafzettel zahlen, dann gibts das Auto“), anders ist es mit den tatsächlichen Abschleppkosten, wenn ich mich nicht täusche.

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